* CO2 -Emission kombiniert (g/km) ( WLTP provisorische)
** Kraftstoffverbrauch kombiniert (kWh/100 km) ( WLTP provisorische)
In Europa wird die Reichweite jedes Elektroautos mit einem einheitlichen Messverfahren ermittelt. Das Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedure (WLTP) misst, wie weit es mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 48 km/h bei sommerlichen Außentemperaturen mit vollständig geladener Batterie fahren kann. Die unter realen Bedingungen tatsächlich erzielbare Reichweite schwankt jedoch abhängig vom Fahrverhalten und von anderen externen Faktoren. Daher lässt sich die gemäß WLTP zertifizierte Reichweite in der Regel nicht im Alltag erzielen.
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich
vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden
bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für
Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles
Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des
Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September
2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen.
Seit Januar 2021 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, dafür
Sorge zu tragen, dass für neue Pkw, die ausgestellt bzw. zum Kauf oder zum Leasing
angeboten werden, mit Verbrauchs- und Emissionsangaben nach dem neuen
Prüfzyklus WLTP geworben wird. An der Novellierung der deutschen Pkw-EnVKV,
durch die diese Verpflichtungen im deutschen Recht umgesetzt werden sollen, wird
derzeit jedoch noch gearbeitet, ihre Fertigstellung verzögert sich daher. Wegen der
realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen
Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem
NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der
Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.
Die Effizienzklassen bewerten Fahrzeuge anhand der CO₂-Emissionen unter
Berücksichtigung des Fahrzeugleergewichts. Solche Fahrzeuge, die dem Durchschnitt
entsprechen, werden danach mit D eingestuft. Solche Fahrzeuge, die vorteilhafter sind
als der aktuelle Durchschnitt, werden mit A+++, A++, A+, A, B oder C beschrieben.
Fahrzeuge, die nachteiliger als der Durchschnitt sind, werden hingegen mit E, F oder G
beschrieben.
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend anzugeben und zu kommunizieren,
die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender
Verwendung freiwillig erfolgen. Für eine Reihe von Neufahrzeugen stehen seit 2021
indes keine NEFZ-Werte mehr zur Verfügung und können daher nicht mehr angegeben
werden. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind,
werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Soweit die NEFZ-Werte als
Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles
Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein
Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen
und Zubehör (z.B. Anbauteile, Reifenformat) können relevante Fahrzeugkriterien, wie
z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie auch dem individuellen Fahrverhalten den
Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die
Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen
spezifischen CO₂‐Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über
den Kraftstoffverbrauch, die CO₂‐Emissionen und den Stromverbrauch neuer
Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der
DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth‐Hirth‐Straße 1, 73760
Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
Die maßgebende Steuerfestsetzung erfolgt durch das jeweils zuständigen
Hauptzollamt. Dieses setzt auch in jedem Einzelfall die tatsächliche Steuerschuld fest.
Bei Fahrzeugen mit einer WLTP-Typgenehmigung erfolgt dies nach dem 1. September
2018 auf Basis der WLTP-Werte.
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich
vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden
bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für
Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles
Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des
Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September
2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen.
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Seit Januar 2021 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, dafür
Sorge zu tragen, dass für neue Pkw, die ausgestellt bzw. zum Kauf oder zum Leasing
angeboten werden, mit Verbrauchs- und Emissionsangaben nach dem neuen
Prüfzyklus WLTP geworben wird. An der Novellierung der deutschen Pkw-EnVKV,
durch die diese Verpflichtungen im deutschen Recht umgesetzt werden sollen, wird
derzeit jedoch noch gearbeitet, ihre Fertigstellung verzögert sich daher. Wegen der
realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen
Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem
NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der
Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.
Kauf mit Vollmacht
Direktimport & Qualität
Als eigenständiges Unternehmen sind wir einer der Hauptanbieter direktimportierter Neufahrzeuge. Wir beziehen unsere Fahrzeuge ausschliesslich bei offiziellen Markenvertretern in Europa, und verkaufen diese auf Grundlage der Vollmacht, welche Sie uns bei der Fahrzeugbestellung erteilen.
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