Zurück
Neuwagen In Zulieferung

MERCEDES C-CLASS
2.0 C 300 4MATIC MHEV AUTO - 8106316C4

180 g/km*
|
7 l/100km*
mit Sonderausstattungen
-14%
Ein Angebot erhalten
Sie benötigen Unterstützung?
Patrick, unser Automobilexperte, berät Sie gern.
Kontaktieren
Zu den Favoriten hinzufügen Von Favoriten entfernen
finition et esthétique communiquées à titre d’exemple
Erstellung Ihres Angebots
Unsere Angebote sind komplett kostenlos
Keine Verpflichtung
Vorname
Nachname
Email
Telefon Nr.
PLZ(um Ihnen den nächstgelegenen Händler anzuzeigen)
Datenschutzerklärung
  • Preis

  • Charakteristiken

  • Serienausstattung

  • Sonderausstattung

Preis
Festgestellter Herstellerlistenpreis
64.141 €
image
Nachlass (-14,0%)
- 8.980 €
Fahrzeug ohne Sonderausstattung
55.161 €
Sonderausstattungen
Gesamtpreis inkl. MwSt (zzgl. Überführungskosten)
gewählte Sonderausstattung
 
Bezeichnung Kode
Aussenfarbe 
Designo Opalithweiß bright
 
Außenfarben: weiß
  [885]
Lackierung 
Designo Opalithweiß bright
Metallic-Lackierung
  [JATO885] 1.967 €
Innenfarbe 
Kunstlederpolsterung Artico in Schwarz
 
Kunstleder
Stoffpolsterung in Schwarz
  [101]
Polsterung Kunstleder Artico/Mikrofaser Dinamica in Schwarz
 
Alcantara mit zusätzlich verwendetes Material
Stoffpolsterung in Schwarz
  [601]
Audio 
Burmester® Surround Sound-System
Subwoofer
Lautsprecher
  [810] 1.333 €
Belüftung 
Energizing Plus-Paket
Belüftungssystem mit digitaler Überwachung und Pollenfilter Verbrennung
  [PBR] 3.194 €
Confort 
Keyless-Go-Paket
Elektrische Heckklappe-Verriegelung
Automatischer Tür-zu-Mechanismus nur Heckklappe/Kofferraumdeckel
Sensorsteuerung Heckklappe
  [P17] 1.056 €
Light-Fahrassistenz-Paket
Toterwinkel-Assistent
Bremsassistent mit Vorwarnung
Geschwindigkeitsregelanlage
  [PFA] 2.177 €
Smartphone-Aufladung kabellos
Kabelloses Ladekissen
  [897] 265 €
Direction 
Hinterachslenkung
Vierradlenkung
  [201] 1.385 €
Lenkrad beheizbar mit verstellbarem Flansch
Lenkrad beheizt
  [443] 344 €
Divers 
Dashcam
[21U] 265 €
Energizing Air Control - Innenraumfiltersystem zusätzlich
[P53] 198 €
Verkehrszeichen-Assistent
[513] 390 €
Garnissage 
Mittelkonsole in Metallstruktur
Luxus-Ausstattung Holz oder Holzimitat-Bodenkonsole, Aluminium-Türverkleidung und Aluminium-Armaturenbrett
  [795] 198 €
Karosserieausführung 
AMG-Abrisskante
Heckspoiler in Wagenfarbe
  [U95] 463 €
Pack 
USB-Paket
[75B] 107 €
Sièges 
Rücksitze beheizbar
Rücksitze mit Sitzheizung
  [872] 463 €
Visibilité 
Night-Paket
Aussenspiegel elektrisch einstellbar in Karosseriefarbe
  [P55] 107 €
Sonstiges 
(668) Frachtverpackung mit Zurrhaken
[DX-18276] 33 €
(P35) DIGITAL LIGHT
[DX-17162] 1.336 €
(PYO) Premium Plus Paket ( Vordersitz links, elektrisch verstellbarer Memoryschalter + Elektrisch verstellbare Vordersitze + Panorama-Schiebedach + Head-up-Display + KEYLESS-GO + MBUX Augmented Reality für Navigation + Beleuchtete Einstiegsleisten mit „Mercedes-Benz“ Beschriftung)
[DX-18274] 5.891 €
 
* CO2 -Emission kombiniert (g/km) ( WLTP provisorische) | Kraftstoffverbrauch kombiniert (l/100 km) ( WLTP provisorische)
** Kraftstoffverbrauch kombiniert (kWh/100 km) ( WLTP provisorische)
In Europa wird die Reichweite jedes Elektroautos mit einem einheitlichen Messverfahren ermittelt. Das Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedure (WLTP) misst, wie weit es mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 48 km/h bei sommerlichen Außentemperaturen mit vollständig geladener Batterie fahren kann. Die unter realen Bedingungen tatsächlich erzielbare Reichweite schwankt jedoch abhängig vom Fahrverhalten und von anderen externen Faktoren. Daher lässt sich die gemäß WLTP zertifizierte Reichweite in der Regel nicht im Alltag erzielen.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen.

Seit Januar 2021 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass für neue Pkw, die ausgestellt bzw. zum Kauf oder zum Leasing angeboten werden, mit Verbrauchs- und Emissionsangaben nach dem neuen Prüfzyklus WLTP geworben wird. An der Novellierung der deutschen Pkw-EnVKV, durch die diese Verpflichtungen im deutschen Recht umgesetzt werden sollen, wird derzeit jedoch noch gearbeitet, ihre Fertigstellung verzögert sich daher. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Die Effizienzklassen bewerten Fahrzeuge anhand der CO₂-Emissionen unter Berücksichtigung des Fahrzeugleergewichts. Solche Fahrzeuge, die dem Durchschnitt entsprechen, werden danach mit D eingestuft. Solche Fahrzeuge, die vorteilhafter sind als der aktuelle Durchschnitt, werden mit A+++, A++, A+, A, B oder C beschrieben. Fahrzeuge, die nachteiliger als der Durchschnitt sind, werden hingegen mit E, F oder G beschrieben.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend anzugeben und zu kommunizieren, die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Für eine Reihe von Neufahrzeugen stehen seit 2021 indes keine NEFZ-Werte mehr zur Verfügung und können daher nicht mehr angegeben werden. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (z.B. Anbauteile, Reifenformat) können relevante Fahrzeugkriterien, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie auch dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.


Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂‐Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂‐Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth‐Hirth‐Straße 1, 73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

Die maßgebende Steuerfestsetzung erfolgt durch das jeweils zuständigen Hauptzollamt. Dieses setzt auch in jedem Einzelfall die tatsächliche Steuerschuld fest. Bei Fahrzeugen mit einer WLTP-Typgenehmigung erfolgt dies nach dem 1. September 2018 auf Basis der WLTP-Werte.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Seite 5 von 10 Seit Januar 2021 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass für neue Pkw, die ausgestellt bzw. zum Kauf oder zum Leasing angeboten werden, mit Verbrauchs- und Emissionsangaben nach dem neuen Prüfzyklus WLTP geworben wird. An der Novellierung der deutschen Pkw-EnVKV, durch die diese Verpflichtungen im deutschen Recht umgesetzt werden sollen, wird derzeit jedoch noch gearbeitet, ihre Fertigstellung verzögert sich daher. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.