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Neuwagen In Zulieferung

MERCEDES EQE
BEV 89KWH EQE 350 AUTO 4MATIC - 8353847C2

0 g/km*
|
18 kWh/100 km**
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Preis
Festgestellter Herstellerlistenpreis
90.692 €
image
Nachlass ()
-  
Fahrzeug ohne Sonderausstattung
105.203 €
Sonderausstattungen
Gesamtpreis inkl. MwSt (zzgl. Überführungskosten)
gewählte Sonderausstattung
 
Bezeichnung Kode
Aussenfarbe 
Selenitgrau
 
Außendesign: Grau
  [992]
Lackierung 
Metallic-Lackierung
Metallic-Lackierung
  [JATOMET]
Innenfarbe 
Polsterung Neotex/Kunstleder Artico in Schwarz/Spacegrau
 
Sitze in Stoff mit Kunstleder
Stoffpolsterung in Schwarz
  [111A]
Audio 
Burmester® Surround Sound-System
10 Lautsprecher integriert mit Subwoofer
Audio-Anlage
  [810]
Confort 
Electric Art Premium
Navigationssystem
  [PSN] 7.657 €
Divers 
AC-Ladesystem
[84B]
(R61) 50,8 cm (20 Zoll) 5-Speichen-Leichtmetallräder
[DX-18257]
Garnissage 
Schwarzes 'fein' strukturiertes Zierelement
Dekoreinlagen
  [51H] 316 €
Karosserieausführung 
Anhängevorrichtung mit ESP®-Anhängerstabilisierung
Anhängezugvorrichtung
  [550] 1.098 €
Sièges 
Vordersitze klimatisiert (belüftet und beheizbar)
Fahrersitz und Beifahrersitz mit Sitzlüftung
  [401] 1.008 €
Toit 
Panoramaschiebedach
Glasdach
Glassonnendach fernbedienbar mit Hebemechanismus, Schiebemechanismus und Jalousie vorn
  [413]
Sonstiges 
(16U) Apple CarPlay
[DX-16095]
(17U) Android Auto
[DX-16096]
(241) Vordersitz links, elektrisch einstellbarer Memory-Schalter
[DX-16102]
(242) Elektrisch verstellbarer Vordersitz rechts mit Memory-Funktion
[DX-16103]
(243) Active Lane Keeping Assist
[DX-16104]
(287) Durchladefunktion
[DX-16106]
(290) Windowbags
[DX-16107]
(294) Kneebag
[DX-16108]
(325) Centre airbag
[DX-16111]
(32U) Sound-Personalisierung
[DX-16112]
(384) Kommunikationsmodul (LTE Advanced) für die Nutzung von Mercedes me connect
[DX-16114]
(413) Panorama-Schiebedach
[DX-16181]
(500) Elektrisch anklappbare Außenspiegel
[DX-16149]
(587) Ambientebeleuchtung mit Projektion des Markenlogos
[DX-16150]
(79B) Vorrüstung für Digitalradio
[DX-16130]
(876) Innenbeleuchtungspaket
[DX-16133]
(891) Umgebungsbeleuchtung
[DX-16166]
(D03) Integriertes Servicepaket
[DX-16141]
(D04) Integrated Driving Training
[DX-16142]
Diebstahlwarnanlage
[DX-16183]
Glas wärmedämmend dunkel getönt
[DX-16177]
Innenraumüberwachungssystem
[DX-16184]
Jacke fluoreszierend für Fahrer
[DX-16176]
(K32) Active Lane Changing Assist
[DX-16144]
Kühlergrill-Sternverkleidung Mercedes-Benz
[5U4] 393 €
Scheibenwaschanlage beheizbar
[DX-16178] 151 €
Sommerreifen
[DX-16190]
Tirefit
[DX-16180]
(U10) Beifahrersitz mit Sitzbelegungssensor
[DX-16193]
Vorinstallation für Carsharing
[DX-16174]
 
* CO2 -Emission kombiniert (g/km) ( WLTP provisorische)
** Kraftstoffverbrauch kombiniert (kWh/100 km) ( WLTP provisorische)
In Europa wird die Reichweite jedes Elektroautos mit einem einheitlichen Messverfahren ermittelt. Das Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedure (WLTP) misst, wie weit es mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 48 km/h bei sommerlichen Außentemperaturen mit vollständig geladener Batterie fahren kann. Die unter realen Bedingungen tatsächlich erzielbare Reichweite schwankt jedoch abhängig vom Fahrverhalten und von anderen externen Faktoren. Daher lässt sich die gemäß WLTP zertifizierte Reichweite in der Regel nicht im Alltag erzielen.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen.

Seit Januar 2021 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass für neue Pkw, die ausgestellt bzw. zum Kauf oder zum Leasing angeboten werden, mit Verbrauchs- und Emissionsangaben nach dem neuen Prüfzyklus WLTP geworben wird. An der Novellierung der deutschen Pkw-EnVKV, durch die diese Verpflichtungen im deutschen Recht umgesetzt werden sollen, wird derzeit jedoch noch gearbeitet, ihre Fertigstellung verzögert sich daher. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Die Effizienzklassen bewerten Fahrzeuge anhand der CO₂-Emissionen unter Berücksichtigung des Fahrzeugleergewichts. Solche Fahrzeuge, die dem Durchschnitt entsprechen, werden danach mit D eingestuft. Solche Fahrzeuge, die vorteilhafter sind als der aktuelle Durchschnitt, werden mit A+++, A++, A+, A, B oder C beschrieben. Fahrzeuge, die nachteiliger als der Durchschnitt sind, werden hingegen mit E, F oder G beschrieben.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend anzugeben und zu kommunizieren, die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Für eine Reihe von Neufahrzeugen stehen seit 2021 indes keine NEFZ-Werte mehr zur Verfügung und können daher nicht mehr angegeben werden. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (z.B. Anbauteile, Reifenformat) können relevante Fahrzeugkriterien, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie auch dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.


Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂‐Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂‐Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth‐Hirth‐Straße 1, 73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

Die maßgebende Steuerfestsetzung erfolgt durch das jeweils zuständigen Hauptzollamt. Dieses setzt auch in jedem Einzelfall die tatsächliche Steuerschuld fest. Bei Fahrzeugen mit einer WLTP-Typgenehmigung erfolgt dies nach dem 1. September 2018 auf Basis der WLTP-Werte.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Seite 5 von 10 Seit Januar 2021 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass für neue Pkw, die ausgestellt bzw. zum Kauf oder zum Leasing angeboten werden, mit Verbrauchs- und Emissionsangaben nach dem neuen Prüfzyklus WLTP geworben wird. An der Novellierung der deutschen Pkw-EnVKV, durch die diese Verpflichtungen im deutschen Recht umgesetzt werden sollen, wird derzeit jedoch noch gearbeitet, ihre Fertigstellung verzögert sich daher. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.