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Neuwagen In Zulieferung

MERCEDES G-CLASS
4.0 G 63 AUTO 4MATIC MERCEDES-AMG 588290C17

373 g/km*
|
14.4 l/100km*
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Preis
Festgestellter Herstellerlistenpreis
187.247 €
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-  
Fahrzeug ohne Sonderausstattung
200.354 €
Sonderausstattungen
Gesamtpreis inkl. MwSt (zzgl. Überführungskosten)
gewählte Sonderausstattung
 
Bezeichnung Kode
Aussenfarbe 
Obsidianschwarz
 
Außenfarben: schwarz
  [197]
Innenfarbe 
Lederpolsterung Nappa in Schwarz
 
Sitzbezüge: Leder / Leder
Stoffpolsterung in Schwarz
  [801]
Confort 
TV-Tuner
Multi-Funktions-Monitor vorne, TV Tuner und digital TV
  [EM8] 1.244 €
Divers 
AMG Night-Paket II
[PAZ] 682 €
G manufaktur Haltegriffe in Leder
[V36] 682 €
Garnissage 
Zierelemente AMG in Carbon-Optik
Kohlefaser-Look-Bodenkonsole
  [ZG6] 4.349 €
Urgence 
Feuerlöscher
Feuerlöscher
  [Y16] 156 €
Visibilité 
AMG Night-Paket magno
Aussenspiegel elektrisch einstellbar in Karosseriefarbe
  [P56] 2.554 €
Sonstiges 
(P94) Mercedes-AMG G 63 4x4 (Portalachsen, Motorabdeckung, Carbon, Außenschutzleiste mit Zierleiste in Carbonoptik, Totwinkel-Assistent, Dachspoiler, Front, beheizbare Frontscheibe, digitaler Innenspiegel, Einparkhilfe PARKTRONIC mit 360°-Kamera)
[DX-18265] 124.337 €
 
* CO2 -Emission kombiniert (g/km) ( WLTP provisorische) | Kraftstoffverbrauch kombiniert (l/100 km) ( WLTP provisorische)
** Kraftstoffverbrauch kombiniert (kWh/100 km) ( WLTP provisorische)
In Europa wird die Reichweite jedes Elektroautos mit einem einheitlichen Messverfahren ermittelt. Das Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedure (WLTP) misst, wie weit es mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 48 km/h bei sommerlichen Außentemperaturen mit vollständig geladener Batterie fahren kann. Die unter realen Bedingungen tatsächlich erzielbare Reichweite schwankt jedoch abhängig vom Fahrverhalten und von anderen externen Faktoren. Daher lässt sich die gemäß WLTP zertifizierte Reichweite in der Regel nicht im Alltag erzielen.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen.

Seit Januar 2021 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass für neue Pkw, die ausgestellt bzw. zum Kauf oder zum Leasing angeboten werden, mit Verbrauchs- und Emissionsangaben nach dem neuen Prüfzyklus WLTP geworben wird. An der Novellierung der deutschen Pkw-EnVKV, durch die diese Verpflichtungen im deutschen Recht umgesetzt werden sollen, wird derzeit jedoch noch gearbeitet, ihre Fertigstellung verzögert sich daher. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Die Effizienzklassen bewerten Fahrzeuge anhand der CO₂-Emissionen unter Berücksichtigung des Fahrzeugleergewichts. Solche Fahrzeuge, die dem Durchschnitt entsprechen, werden danach mit D eingestuft. Solche Fahrzeuge, die vorteilhafter sind als der aktuelle Durchschnitt, werden mit A+++, A++, A+, A, B oder C beschrieben. Fahrzeuge, die nachteiliger als der Durchschnitt sind, werden hingegen mit E, F oder G beschrieben.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend anzugeben und zu kommunizieren, die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Für eine Reihe von Neufahrzeugen stehen seit 2021 indes keine NEFZ-Werte mehr zur Verfügung und können daher nicht mehr angegeben werden. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (z.B. Anbauteile, Reifenformat) können relevante Fahrzeugkriterien, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie auch dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.


Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂‐Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂‐Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth‐Hirth‐Straße 1, 73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

Die maßgebende Steuerfestsetzung erfolgt durch das jeweils zuständigen Hauptzollamt. Dieses setzt auch in jedem Einzelfall die tatsächliche Steuerschuld fest. Bei Fahrzeugen mit einer WLTP-Typgenehmigung erfolgt dies nach dem 1. September 2018 auf Basis der WLTP-Werte.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Seite 5 von 10 Seit Januar 2021 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass für neue Pkw, die ausgestellt bzw. zum Kauf oder zum Leasing angeboten werden, mit Verbrauchs- und Emissionsangaben nach dem neuen Prüfzyklus WLTP geworben wird. An der Novellierung der deutschen Pkw-EnVKV, durch die diese Verpflichtungen im deutschen Recht umgesetzt werden sollen, wird derzeit jedoch noch gearbeitet, ihre Fertigstellung verzögert sich daher. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.