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Neuwagen In Zulieferung

MERCEDES GLA
2.0 GLA 220 D DCT - 7256553C8

154 g/km*
|
4.7 l/100km*
mit Sonderausstattungen
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  • Sonderausstattung

Preis
Festgestellter Herstellerlistenpreis
47.790 €
image
Nachlass (-20,0%)
- 9.558 €
Fahrzeug ohne Sonderausstattung
38.232 €
Sonderausstattungen
Gesamtpreis inkl. MwSt (zzgl. Überführungskosten)
gewählte Sonderausstattung
 
Bezeichnung Kode
Aussenfarbe 
Polarweiß
 
Außenfarben: weiß
  [149U]
Lackierung 
Polarweiß
Schwarz
  [JATOGLS] 326 €
Innenfarbe 
Polsterung Kunstleder Artico/Mikrofaser Dinamica schwarz mit roten Nähten
 
Alcantara mit zusätzlich verwendetes Material
Stoffpolsterung in Schwarz
  [651]
Audio 
Sound-System Advanced
10 Lautsprecher, Subwoofer
  [853] 367 €
Belüftung 
Mehrzonen-Klimaanlage automatisch Thermotronic
Klimaanlage
Belüftungssystem mit digitaler Überwachung und Aktivkohlefilter
Getrennte Heizungsregelung für Beifahrersitz mit digitaler Anzeige
  [581]
Confort 
Easy-Pack-Heckklappe
Elektrische Heckklappe-Verriegelung
  [890] 463 €
Divers 
Komfortpaket (U59)
[DX-11537]
Verkehrszeichen-Assistent
[513] 351 €
Karosserieausführung 
Anhängevorrichtung mit ESP®-Anhängerstabilisierung
Anhängezugvorrichtung
  [550] 950 €
Pack 
AMG Line
Servolenkung mit variabler Lenkübersetzung
Sport Pedale
Sitzlehnentaschen/netze vorn
Getränkehalter für Vordersitze
Fussmatte aus Stoff
  [950]
Radaufhängung 
Komfortfahrwerk mit Tieferlegung
Alternatives Fahrwerk
  [677]
Roues 
19-Zoll-Leichtmetallräder mit 5-Doppelspeichen-Design AMG
Sommer Reifen 235/50 R19 99 W
7.5X19'' Leichtmetallfelgen
  [RTG]
Visibilité 
Night-Paket
Aussenspiegel elektrisch einstellbar in Karosseriefarbe
Dachreling getönt
  [P55] 148 €
Sonstiges 
10.25-Zoll-Armaturenbrett-Display
Instrumententafel analog und TFT
  [458]
10.25-Zoll-Media-Display
[859]
4-Wege-Lordosenstütze
Lendenwirbelstütze (2-Wege, elektrisch einstellbar) für Fahrer- und Beifahrersitz
  [U22] 249 €
Ambientebeleuchtung
[877]
Design-Paket AMG Line Exterieur/Interieur
Alu & Ledersportlenkrad
Kohlefaser-Türverkleidung
Kraftstofftank: 51l.
  [PYH] 5.792 €
Einstiegsleisten beleuchtet mit Mercedes-Benz-Schriftzug und Wechselcover
[U45]
Festplatten-Navigation
Navigationssystem
  [365]
Keyless-Go
Keyless entry (Auto Zugang ohne Schüssel)
Zentralverriegelung
  [889]
Light-Fahrassistenz-Paket
Toterwinkel-Assistent
Bremsassistent mit Vorwarnung
Adaptive Geschwindigkeitsregelung und Start/Stop-Knopf
  [PAY] 1.435 €
Multibeam-LED-Scheinwerfer
Kurvenlicht/Bordsteinbeleuchtung
LED Hauptscheinwerfer mit Ellipsoid-Streuscheibe LED
  [642] 498 €
Park-Assistent aktiv mit Parktronic
Radarsensoren vorn und hinten mit optischen Signalen
  [235]
Park-Paket mit Rückfahrkamera
Rückfahrkamera
  [P44]
Premium-Paket
[PYN] 3.656 €
Spiegel-Paket
Außenspiegel automatisch abblendend auf Fahrerseite
Elektrisch einklappbare Außenspiegel
Automatisch ablendend Innenrückspiegel
  [P49]
Sportbremsanlage
[U28]
Vordersitze beheizbar
Fahrersitz und Beifahrersitz mit Sitzheizung
  [873]
Wärmeschutzverglasung getönt
[840]
 
* CO2 -Emission kombiniert (g/km) ( WLTP provisorische) | Kraftstoffverbrauch kombiniert (l/100 km) ( WLTP provisorische)
** Kraftstoffverbrauch kombiniert (kWh/100 km) ( WLTP provisorische)
In Europa wird die Reichweite jedes Elektroautos mit einem einheitlichen Messverfahren ermittelt. Das Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedure (WLTP) misst, wie weit es mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 48 km/h bei sommerlichen Außentemperaturen mit vollständig geladener Batterie fahren kann. Die unter realen Bedingungen tatsächlich erzielbare Reichweite schwankt jedoch abhängig vom Fahrverhalten und von anderen externen Faktoren. Daher lässt sich die gemäß WLTP zertifizierte Reichweite in der Regel nicht im Alltag erzielen.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen.

Seit Januar 2021 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass für neue Pkw, die ausgestellt bzw. zum Kauf oder zum Leasing angeboten werden, mit Verbrauchs- und Emissionsangaben nach dem neuen Prüfzyklus WLTP geworben wird. An der Novellierung der deutschen Pkw-EnVKV, durch die diese Verpflichtungen im deutschen Recht umgesetzt werden sollen, wird derzeit jedoch noch gearbeitet, ihre Fertigstellung verzögert sich daher. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Die Effizienzklassen bewerten Fahrzeuge anhand der CO₂-Emissionen unter Berücksichtigung des Fahrzeugleergewichts. Solche Fahrzeuge, die dem Durchschnitt entsprechen, werden danach mit D eingestuft. Solche Fahrzeuge, die vorteilhafter sind als der aktuelle Durchschnitt, werden mit A+++, A++, A+, A, B oder C beschrieben. Fahrzeuge, die nachteiliger als der Durchschnitt sind, werden hingegen mit E, F oder G beschrieben.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend anzugeben und zu kommunizieren, die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Für eine Reihe von Neufahrzeugen stehen seit 2021 indes keine NEFZ-Werte mehr zur Verfügung und können daher nicht mehr angegeben werden. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (z.B. Anbauteile, Reifenformat) können relevante Fahrzeugkriterien, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie auch dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.


Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂‐Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂‐Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth‐Hirth‐Straße 1, 73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

Die maßgebende Steuerfestsetzung erfolgt durch das jeweils zuständigen Hauptzollamt. Dieses setzt auch in jedem Einzelfall die tatsächliche Steuerschuld fest. Bei Fahrzeugen mit einer WLTP-Typgenehmigung erfolgt dies nach dem 1. September 2018 auf Basis der WLTP-Werte.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Seite 5 von 10 Seit Januar 2021 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass für neue Pkw, die ausgestellt bzw. zum Kauf oder zum Leasing angeboten werden, mit Verbrauchs- und Emissionsangaben nach dem neuen Prüfzyklus WLTP geworben wird. An der Novellierung der deutschen Pkw-EnVKV, durch die diese Verpflichtungen im deutschen Recht umgesetzt werden sollen, wird derzeit jedoch noch gearbeitet, ihre Fertigstellung verzögert sich daher. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.