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Neuwagen In Zulieferung

MERCEDES GLC COUPE
(O)2.0 GLC 300 MHEV AUTO 4MATIC - 6755800C1

205 g/km*
|
7 l/100km*
mit Sonderausstattungen
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Preis
Festgestellter Herstellerlistenpreis
72.018 €
image
Nachlass (-17,0%)
- 12.243 €
Fahrzeug ohne Sonderausstattung
59.775 €
Sonderausstattungen
Gesamtpreis inkl. MwSt (zzgl. Überführungskosten)
gewählte Sonderausstattung
 
Bezeichnung Kode
Aussenfarbe 
Polarweiß
 
[149]
Innenfarbe 
Polsterung Stoff/Kunstleder Schwarz/Anthrazit
 
[DX-6138]
Audio 
Sound-System Advanced
Neun Lautsprecher inklusive Subwoofer
  [853] 474 €
Außenfarbe 
Polarweiß
[JATOGLS149] 371 €
Versions-Daten 
Design-Paket AMG Line Exterieur/Interieur
Ausstattung:
  [PYH] 4.395 €
Sonstiges 
20-Zoll-Leichtmetallräder mit Vielspeichen-Design AMG
Vorderreifen: 255/45 R20   W. Hinterreifen 285/40 R20   Y
Zweifarbige 8.5X20''Leichtmetallfelgen für die Vorderachse.Zweifarbige 9.5X20''Leichtmetallfelgen für die Hinterachse.
  [93R] 1.148 €
Beifahrersitz elektrisch verstellbar mit Memory-Funktion
Fahrersitz und Beifahrersitz Einzelsitz mit zwei elektr. Verstellmöglichkeiten, elektrischer Lehnenneigungsverstellung, mechanischer Längsverstellung und elektrischer Höhenverstellung
Elektr. Sitz-Memory
  [242] 677 €
Bremsanlage mit größeren Bremsscheiben an Vorderachse
[U29]
Fahrassistenz-Paket
[23P] 2.839 €
Fahrerassistez-System
[266]
Fahrersitz elektrisch verstellbar mit Memory-Funktion, Rückspiegel mit Parkposition
Fahrersitz und Beifahrersitz Einzelsitz mit zwei elektr. Verstellmöglichkeiten, elektrischer Lehnenneigungsverstellung, mechanischer Längsverstellung und elektrischer Höhenverstellung
Außenspiegel mit automatischer Kippstellung auf Beifahrerseite
Memory Einstellung
  [275] 811 €
Keyless-Go
Smart Card / Schlüssel
Zentralverriegelung
  [889] 742 €
Multibeam LED
Kurvenlicht/Bordsteinbeleuchtung
Hauptscheinwerfer Regulierung mit Dämmerungsautomatik und Höhenverstellung
LED Hauptscheinwerfer mit Ellipsoid-Streuscheibe LED
  [642] 1.756 €
Night-Paket
Aussenspiegel elektrisch einstellbar in Karosseriefarbe
Dachrelinge
  [P55] 175 €
Premium-Paket
Fahrersitz und Beifahrersitz mit Sitzheizung
Stimmaktivierungssystem
Kurvenlicht/Bordsteinbeleuchtung
Radarsensoren vorn und hinten mit optischen Signalen
Anzeigeart Hauptinstrumente: digital
Neun Lautsprecher inklusive Subwoofer
Hauptscheinwerfer Regulierung mit Dämmerungsautomatik automatisch
Kabelloses Ladekissen
Navigationssysteme
  [PYN] 4.773 €
Pre-Safe® Insassenschutz-System
Crash-Warnsystem aktive Sicherheitsgurte und aktives Bremslicht
  [299]
Radar-Abstands-Regelungs-Assistent Distronic Plus
Geschwindigkeitsregelanlage
Crash Warnsystem aktive Sicherheitsgurte, aktives Bremslicht und inkl Bremsassistent
Bremsassistent
  [233]
Rücksitze beheizbar
Rücksitze mit Sitzheizung
  [872] 474 €
Smartphone-Aufladung kabellos
Kabelloses Ladekissen
  [897] 271 €
Zierelemente in Holz Eiche Anthrazit offenporig
Holzausstattung auf der Bodenkonsole, Türverkleidung und Armaturenbrett
  [H31] 393 €
 
* CO2 -Emission kombiniert (g/km) ( WLTP provisorische) | Kraftstoffverbrauch kombiniert (l/100 km) ( WLTP provisorische)
** Kraftstoffverbrauch kombiniert (kWh/100 km) ( WLTP provisorische)
In Europa wird die Reichweite jedes Elektroautos mit einem einheitlichen Messverfahren ermittelt. Das Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedure (WLTP) misst, wie weit es mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 48 km/h bei sommerlichen Außentemperaturen mit vollständig geladener Batterie fahren kann. Die unter realen Bedingungen tatsächlich erzielbare Reichweite schwankt jedoch abhängig vom Fahrverhalten und von anderen externen Faktoren. Daher lässt sich die gemäß WLTP zertifizierte Reichweite in der Regel nicht im Alltag erzielen.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen.

Seit Januar 2021 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass für neue Pkw, die ausgestellt bzw. zum Kauf oder zum Leasing angeboten werden, mit Verbrauchs- und Emissionsangaben nach dem neuen Prüfzyklus WLTP geworben wird. An der Novellierung der deutschen Pkw-EnVKV, durch die diese Verpflichtungen im deutschen Recht umgesetzt werden sollen, wird derzeit jedoch noch gearbeitet, ihre Fertigstellung verzögert sich daher. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Die Effizienzklassen bewerten Fahrzeuge anhand der CO₂-Emissionen unter Berücksichtigung des Fahrzeugleergewichts. Solche Fahrzeuge, die dem Durchschnitt entsprechen, werden danach mit D eingestuft. Solche Fahrzeuge, die vorteilhafter sind als der aktuelle Durchschnitt, werden mit A+++, A++, A+, A, B oder C beschrieben. Fahrzeuge, die nachteiliger als der Durchschnitt sind, werden hingegen mit E, F oder G beschrieben.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend anzugeben und zu kommunizieren, die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Für eine Reihe von Neufahrzeugen stehen seit 2021 indes keine NEFZ-Werte mehr zur Verfügung und können daher nicht mehr angegeben werden. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (z.B. Anbauteile, Reifenformat) können relevante Fahrzeugkriterien, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie auch dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.


Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂‐Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂‐Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth‐Hirth‐Straße 1, 73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

Die maßgebende Steuerfestsetzung erfolgt durch das jeweils zuständigen Hauptzollamt. Dieses setzt auch in jedem Einzelfall die tatsächliche Steuerschuld fest. Bei Fahrzeugen mit einer WLTP-Typgenehmigung erfolgt dies nach dem 1. September 2018 auf Basis der WLTP-Werte.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Seite 5 von 10 Seit Januar 2021 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass für neue Pkw, die ausgestellt bzw. zum Kauf oder zum Leasing angeboten werden, mit Verbrauchs- und Emissionsangaben nach dem neuen Prüfzyklus WLTP geworben wird. An der Novellierung der deutschen Pkw-EnVKV, durch die diese Verpflichtungen im deutschen Recht umgesetzt werden sollen, wird derzeit jedoch noch gearbeitet, ihre Fertigstellung verzögert sich daher. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.